Thema: Fahnenhalter
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Alt 17.05.2008, 11:49
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Man sollte nicht immer alles glauben, was in Foren steht.
1) Dieser Herr Karl Otto aus dem Yachtforum spricht große Töne bezüglich der Flagge, andererseits weiß er gar nicht, dass es für Schlauchis gar keine Seezulassung gibt, sondern behauptet, dass alle Boot über 5 m eine haben müssen
Ergo sind seine Angaben erstmal in Frage zu stellen!

2) , und diese Aussage macht mich stutzig:
Zitat:
Führst Du sie trotzdem, obwohl du keine Seeschifffahrtszulassung besitzt, machst Du Dich nach österreichischem Recht strafbar.
Jetzt frage ich mich: Wenn ich keinen Seebrief habe, und deshalb in HR auch nicht unter Österreichischer Flagge fahren kann (welches die Nationale Hoheit auf dem eigenen Schiff bedeuten würde), wie kann ich mich dann in Kroatien (wo ja bekanntlich kroatisches Recht gilt) nach dem österreichischen Recht strafbar machen ????

Wenn du also mit einer österreichischen Flagge in HR ohne Seebrief fährst, könnte es höchstens sein, dass du dich in HR strafbar machen würdest.

Die einzige Ausnahme würde vermutlich sein, dass ein Schiff, welches für die Seeschifffahrt zugelassen werden müßte, aber dies nicht ist und im Ausland unter der Österreichsichen Flagge fährt, nach österreichischem Recht (weil unter A-Flagge) keine Zulassung besitzt, und deshalb strafbar wäre.

Dem spricht aber dagegen, dass ohne diese Seezulassung das A-Recht trotz Flagge gar nicht gelten kann (Voraussetzung für die eigene Hoheit auf Schiff fehlt) und deshalb wiederum das HR Recht gilt.
Ergo kann die Argumentation des Herrn Karl Otto wieder nicht ganz stimmen...

Fazit (zumindest für mich): diese ganze Flaggendiskussion (wo und wie und was) gilt für Schlauchboote sowieso nicht , weil ein Schlauchi keine Seezulassung bekommt.

Obs nach HR-Recht verboten ist, auf einem Schlauchi eine Ö-Flagge zu führen, weiß ich nicht, aber bis dato hat sich noch keiner aufgeregt.
Da es aber bei allen anderen Schiffen so üblich ist, denke ich, dass auch hier der Akt der Gastfreundlichkeit bzw Höflichkeit zählt, also Gastland- und Heimatland-Flagge hissen
Man sollte auch erwähnen, dass ich zB keinen Fall kenne, wo ein Schlauchifahrer wegen einer fehlenden Flagge bestraft wurde

@Martin: keine Ahnung, da musst in D bei eurem für die Schifffahrt zuständigen Ministerium erkundigen.
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