Thema: Fahnenhalter
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Alt 18.05.2008, 08:31
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kerlchen kerlchen ist offline
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Boot Infos

Jachten mit einer Länge von 5 m oder weniger sowie Schlauchboote können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden. Für diese Fahrzeugkategorien besteht jedoch die Möglichkeit, ein anderes für Küstengewässer einiger Staaten geltendes Zulassungsdokument zu erwerben, nämlich eine Binnen-Zulassungsurkunde (sehen Sie dazu unsere Information " Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente.)

So steht es im Gesetz! Mag schon sein das ein zerlegbares keinen Seebrief erhält( unter 5m). Wir haben ja extra darauf aufmerksam gemacht das wir einen haben möchten, da wir mit unserer Länge, ja auch vom Hersteller dafür geeignet sind. Außerdem hatten wir da schon den Wunsch den FB2 zu machen, und so auch das Boot da nutzen zu können. Durch den GFK Rumpf gilt es jedenfalls als Motorjacht.
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Beste Schlaucherl Grüße

Herwig


B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX
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