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Alt 10.06.2008, 13:47
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Ingo Ingo ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Chester
Aber an die Versicherung und ihre verhaltene Zahlungsbereitschaft sollte man schon denken, wenn man die Schadenserklärung macht.

Reinhard

Hi,

daß hast Du aber sehr schön ausgedrückt.
Zwei selbst erlebte Beispiele zum Nachdenken:
Ein MoBo - Fahrer legt vor Kopf an unserem Privatsteg an, um Passagiere zu übernehmen. Zum Ablegen legt er den Rückwärtsgang ein, ein italienischer Junge - etwa 10 Jahre- springt in diesem Moment mit Anlauf vom Steg hinter das Boot. Der Propeller fügt dem Jungen schwerste Schnittverletzungen am Gesäß und Bein zu. Ein, bei mir zu Gast weilender, sehr erfahrener chirurgischer Kollege übernimmt, zunächst gegen den Widerstand der Eltern des Jungen, die Erstversorgung, indem er mit meinem Leatherman die zerschnittene Arterie abklemmt und mit Takelgarn abbindet.
Die herbeigerufenen Carabinieri nehmen nicht nur Zeugenaussagen auf sondern auch den deutschen MoBo - Fahrer fest, nach Hinterlegung einer beträchtlichen Sicherheitsleistung kommt er wieder frei.
Ein Jahr später erzählt mir der Unglücksfahrer, daß seine Haftpflicht zwar die ganz erheblichen Rehabilitierungskosten für den Jungen übernommen hat, aber nun Ihn in Regreß nehme, da er angeblich gröbst fahrlässig gehandelt habe, als er in der Nähe spielender Kinder unter Motor abgelegt habe.
Ein Vorgang, den ich tagtägich dutzendemale beobachte....

Der zweite Fall liegt sehr lange zurück und betraf mich als Rudergänger auf dem 42 Fuß Mobo meines Onkels. Bei einer schweren Kollision mit Personen- und immensem Sachschaden war in der folgenden zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit Gutachtern und allem Pipapo prozessentscheidend, daß ich das Manöver des letzten Augenblickes gefahren habe und
mein damals etwa 60 jähriger Kontrahent eben nicht; und auch auf Nachfrage dem Gericht das Prinzip des Manövers nicht erklären konnte und damit klar war, daß er falsch reagiert hatte in dem er nach Backbord abgedreht hatte um dann von mir mit voller Beschleunigung mitschiffs getroffen zu werden.
Hinzu kam noch, daß der Mann mit 1,5 promille angetrunken war, was aber in der damaligen Zeit nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat.
Mein Stand bei der Verhandlung damals war zunächst gar nicht so gut, da ich als junger Spund den Führerschein erst zwei Jahre hatte und mein Gegner sich ganz geschickt als alter Seebär mit Erfahrung in Szene setzte.
Dank meines längst verblichenen Onkels und auch eines guten Anwalts ging die Sache für mich glücklich aus.
Wie ich später gehört habe, hat die Kaskoversicherung meines Unfallgegners auch die Regulierung seines Schadens mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit verweigert.
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Gruß vom Garda- oder Baldeneysee,

Ingo



45°33'58,42" N
10°33'01,47" O



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