Zitat:
Zitat von Gummizwerg
Ist das tatsächlich so? Ich meine worauf könnte man sich berufen im Fall des Falles??
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nur auf die Österreichischen Vorschriften, die ja nix vorschreibt
![Chapeau](/images/smilies/eigenesmilies/chapeau.gif)
In Deutschland ist es zumindest so das die Vorschriften des Heimatlandes gelten anders sieht es in Kroatien aus die schreiben ein
GÜLTIGES MSVÖ/SVÖ/SBF SEE/HR Patent A oder B vor.
Ob jetzt jedes Organ in den Urlaubsländern die Österreichischen Vorschriften kennt mag ich nicht zu beurteilen.
Die Wartezeit bis zur Klärung wird mit Sicherheit die Urlaubsfreude etwas dämpfen.