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Alt 24.06.2008, 23:27
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
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Wie das in D ist, kann ich auch nicht sagen, aber ich denke, es gibt da ähnliche rechtliche Vorgaben.


...
!
Ja, hatte es vergessen zu sagen in meinem Beitrag. Bei Achswechsel verliert der in D zugelassenen Trailer seine Zulassung, und es muß eine neuen TÜV Abnahme erfolgen mit Eintragung in die Zulassungspapiere. Kosten um die Eur 80 + ca. 30,00. Wehe hier beanstandet dann noch der TÜV etwas und der Trailer muß nochmal in die Werkstatt. So damals passiert bei KlausB seinem ELLEBI Trailer der seinerzeit eine deutsche Achse aufrüsten ließ und erst nach technischer Nachbesserung die neue Zulassung bekam.

Das bei dem Neu-Einbau einer KNOTT oder ALKO Achse zusätzliche Rahmen Arbeiten ausgelöst werden an dem ELLEBI, liegt an deren speziellen Nachgeschleppten Einzelradaufhängungen, deren Teile erst vom Rahmen entfernt werden müssen, und das auf beiden Seiten. Zusätzlich paßt dann vorne nicht mehr die alte Auflauf-Kupplung zur neuen Achsbremse, daher wird dort der Austausch mit der Rahmen Anpassung (Änderungen) erforderlich. Das sind alles zusätzliche Kosten die entstehen, weil es sich nicht um einen einfachen Achsaustausch handelt. Zusätzliche Trailer Änderungen werden erforderlich und verursachen Extra-Kosten.
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