Einzelnen Beitrag anzeigen
  #17  
Alt 09.07.2008, 17:25
Padmos Padmos ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 14.05.2005
Beiträge: 319
abgegebene "Danke": 0


Mängelrüge

Servus Dieter,

nochmals:
Der Käufer muß sich keineswegs zwingend auf eine Nachbesserung einlassen.

Das wird oft behauptet, ist aber schlicht FALSCH.

Wenn Du zweifelst, schaust einfach mal in die einschlägigen Vorschriften.

Das geht bei § 437 Nr.1 BGB los und wird in § 439 Abs. I und III BGB konkretisiert.

Vom gescheiterten "zweiten Nachbesserungsversuch" ist schließlich erst in der Regelung des § 440 BGB die die Rede.

Vorher nicht und später nicht und schon gar nicht im Rahmen von § 439 Abs. I BGB.

Wie gesagt:
Es gibt dieses Spannungsverhältnis zwischen Nachbesserung einerseits und Lieferung einer mangelfreien Sache andererseits.

Aber in den Raum zu stellen Mängelrüge=Recht zur Nachbesserung bleibt unzutreffend.
Wenn das irgendein Händler hier erzählt, stellen sich bei mir echt die Nackenhaare auf .



Sorry.

Flo
Mit Zitat antworten