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Alt 09.07.2008, 20:38
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Flo,

schau mal, es ist doch noch gar kein Rechtsfall wo natürlich die Paragrafen appliziert werden.

Als Käufer einer Sache, die sich nach kurzer Zeit mit einem Defekt zeigt, ist es immer das gute Recht des Käufers dies zu beanstanden. Das ist hier geschehen. Da der Händler möglicherweise es nicht lösen konnte, wurde die Sache an den Importeur weitergegeben. Ungeklärt ist lediglich die Dauer bis die Sache ohne den Defekt wieder zurückgegeben wird.

Sollte dieser Weg beanstandet werden, weil vielleicht der Defekt nicht anerkannt werden sollte weil er ev. kein Deffekt ist, dann gehört als erstes die AGV des Händlers durchgelesen, die natürlich nicht im Widerspruch zur geltenden HGB Gesetzgebung stehen darf. Erst dann kommen juristische Überlegungen in die Tagesordnung und nicht vorher.

RA KlausB sagt hier vollkommen richtig
" lässt sich so, beim jetzigen Sachstand, schlecht sagen. Eine generelle Verschlechterung musst Du nicht hinnehmen. Aber wo beginnt die? ... "

Die Beanstandung liegt beim gr. Luftverlust, das Schlauchboot wurde vom Händler an den Importeur weitergegeben zur Überprüfung und vermutlich Behebung des Deffektes, und von dort wird es mit Sicherheit entweder instandgesetzt oder komplett ausgetauscht zurückkommen, wenn sich der große Luftverlust bestätigen sollte.

Bekanntlich muß bei Schlauchbooten von ZODIAC und BOMBARD mit einem gewisssen Luftverlust gerechnet werden (das liegt an der industriellen PVC-Verarbeitung durch schweißen der Nähte). Sollte der Luftverlust innerhalb dieses vorgegebenen Spielraums liegen, dann hat Axel grundsätzlich schlechte Karten, was ich aber nicht hoffe. Auch aus diesem Blickwinkel muß der Fall betrachtet werden.
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