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Alt 09.07.2008, 21:45
Padmos Padmos ist offline
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Rechtsberatung?

Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Flo,

schau mal, es ist doch noch gar kein Rechtsfall wo natürlich die Paragrafen appliziert werden.

Als Käufer einer Sache, die sich nach kurzer Zeit mit einem Defekt zeigt, ist es immer das gute Recht des Käufers dies zu beanstanden. Das ist hier geschehen. Da der Händler möglicherweise es nicht lösen konnte, wurde die Sache an den Importeur weitergegeben. Ungeklärt ist lediglich die Dauer bis die Sache ohne den Defekt wieder zurückgegeben wird.

Sollte dieser Weg beanstandet werden, weil vielleicht der Defekt nicht anerkannt werden sollte weil er ev. kein Deffekt ist, dann gehört als erstes die AGV des Händlers durchgelesen, die natürlich nicht im Widerspruch zur geltenden HGB Gesetzgebung stehen darf. Erst dann kommen juristische Überlegungen in die Tagesordnung und nicht vorher.

RA KlausB sagt hier vollkommen richtig
" lässt sich so, beim jetzigen Sachstand, schlecht sagen. Eine generelle Verschlechterung musst Du nicht hinnehmen. Aber wo beginnt die? ... "

Die Beanstandung liegt beim gr. Luftverlust, das Schlauchboot wurde vom Händler an den Importeur weitergegeben zur Überprüfung und vermutlich Behebung des Deffektes, und von dort wird es mit Sicherheit entweder instandgesetzt oder komplett ausgetauscht zurückkommen, wenn sich der große Luftverlust bestätigen sollte.

Bekanntlich muß bei Schlauchbooten von ZODIAC und BOMBARD mit einem gewisssen Luftverlust gerechnet werden (das liegt an der industriellen PVC-Verarbeitung durch schweißen der Nähte). Sollte der Luftverlust innerhalb dieses vorgegebenen Spielraums liegen, dann hat Axel grundsätzlich schlechte Karten, was ich aber nicht hoffe. Auch aus diesem Blickwinkel muß der Fall betrachtet werden.
Dieter.

Bei allem geboten Respekt, aber ich vertrete die Meinung, dass man nicht unreflektiert irgendwelche Rechtsauskünfte geben sollte, weil man vielleicht meint, irgendwo gelesen oder gehört zu haben, dass das eine oder andere stimmt - oder auch nicht.

Du brauchst mir auch den Sachverhalt nicht in epischer Länge noch einmal darlegen - der ist bekannt und ich habe mir nur erlaubt, darauf hinzuweisen, dass ich Deine Auskunft eben nicht für richtig halte.
Das Märchen vom Nachbesserungsversuch höre ich ständig, den Hinweis auf irgendwelche AGB auch - die sich, was den Verbraucher angeht, eigentlich fast erübrigen, wenn sie nicht im Einklang stehen mit

a) §§ 305 ff BGB
b) §§ 433 ff BGB
c) §§ 474 ff BGB.

Dann noch zu sagen, bei den Booten von Bombard müsse mit einem "gewissen Luftverlust gerechnet" werden, ist schon echt ein starkes Stück.

Versuch da mal einzuordnen, wo der Mangel beginnt und wo er aufhört...
Schon der Verweis auf die berühmt DIN - Norm (NORM!!!, keine zwingende rechtliche Bindungswirkung also) stößt mir da ziemlich auf.

Auch die Weitergabe an den Importeur läßt wieder nichts zwingend Gutes vermuten, weil sich der Händler im Zweifelsfall auf den Hersteller beruft - das wäre wiederum Unfug, weil das Boot eben beim Hersteller gerade NICHT gekauft wurde..And so on.


Also.
Wie gesagt. Bitte nicht böse sein, aber vielleicht ein bißchen vorsichtiger...
Die Fälle im Gewährleistungsrecht gehen manches Mal ein ganz kleines bißchen über das "Hausfrauen - BGB" hinaus - ich weiß, klingt zynisch, ist aber die Wahrheit.

Grüße
Flo
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