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Alt 23.07.2008, 19:13
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Marc Pietsch
Hallo,

Habe mir ein neues(gebrauchtes) Zodiac Mk2 Futura gekauft.
Jetzt meine Frage dazu:
Der Vorbesitzer war mit dem Boot im Juni2008 in Kroatien und hatte das Boot angemeldet.Da ich jetzt im August mit dem selben Boot nach Kroatien fahre wüssten ja nur die eingetragenen Personen vom Hafenmeister geändert werden oder?
Das Permit müsste somit noch gültig sein?
Wie ist es aber in dem Fall wenn ich zuvor das Boot in Deutschland ummelde und dadurch ja auch eine neue Registriernummer bekomme?

Hatte jemand von euch schon einmal den selben Fall?

Freue mich auf eure Infos
Das gekaufte Boot bekam seinerzeit im Juni 2008 eine kroatische Küstenfahrgehmigung mit der Vignette auf die alte Bootszulassung und den vorhergehenden Bootsbesitzer und die seinerzeit vorgelegte mitfahrende Personenliste.

Da Du neuer Besitzer dieses Bootes bist, benötigst Du eine neuen Bootszulassung auf Deinen Namen mit ev. neuer Bootszulassungsnummer, das ist wichtig um Deinen Besitz an diesem Boot nachweisen zu können. Mit der alten Bootzulassung kannst Du nicht den Besitznachweis in HR antreten im Hafenbüro und Anträge stellen.

Damit kannst Du mit der alten HR-Vignette nichts anfangen, da diese nur für den vorhergehenden Besitzer ausgestellt wurde. Wenn Du aber beim Neu-Antrag im Hafenbüro die alte Bescheinigung des Vorbesitzers mit vorlegen kannst, könnte der Hafen-Kapitano ev. eine Ausnahme machen und diese anerkennen, wie Dir hier Reini schon sagte, aber es ist Ermessungssache.

Die ev. fällige Neu-Gebühr für eine Vignette ist jd. für das ZODIAC noch recht bescheiden.

Allerdings muß Du einen Personenliste der Mitfahrenden + Dir selbst mit vorlegen. Die alte Liste vom Vorbesitzer hat keinen Wert mehr.

Hat der Vorbesitzer jd. die Unterlagen der Vignette zurückbehalten, dann hast Du sowieso schlechte Karten, weil er mit diesen jederzeit einen neuen Aufkleber bekommen kann für ein anderes Boot, bzw. einen Rabatt im nächsten Jahr beantragen kann. Merke: die schriftliche Bescheinigung ist das wichtige Dokument und gehört zus. mit der Personenliste ja sowieso mit anBord des zugelassenen Bootes (steht drauf!).

Geändert von DieterM (23.07.2008 um 19:20 Uhr)
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