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Alt 11.08.2008, 13:39
rotbart
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Flaggenrecht

Ordnungswidrig handelt, wer...........

als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die
Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt,

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
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