Zitat:
Zitat von rotbart
Deswegen ist es auch untersagt (und mit Bußgeld bedroht) eine andere Nationalflagge zusätzlich zu führen, dieser hier oft beschriebene Unsinn HR über/unter D ist schlicht strafbar
|
Zitat:
Zitat von rotbart
Ordnungswidrig handelt, wer...........
als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die
Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt,
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
|
Gilt denn für HR das deutsche "Gesetz über die Flaggenführung der Binnenschiffe" ?
Das bestimmt doch eher die Flaggenführung im Binnenbereich, oder interpretiere ich das falsch?
Und unterscheidet man nicht die Nationalflagge und die Gastlandflagge?
Ich habe das beim Segeln im Mittelmeer bisher immer gemacht.
Und, nebenbei, auch der Kapitän des deutschen Fährschiffes als er, mit der deutschen Flagge am Heck beim Einlaufen in schwedische Gewässer, die schwedische Flagge hissen ließ.
Haben der Kapitän und ich da etwas falsch verstanden?
Ohne eine Grundsatzdisskussion herbeiführen zu wollen bitte ich um eine kurze Aufklärung.
Grüße
Harald