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Alt 16.08.2008, 10:34
Bernhard
Gast
 
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kuriosität

um eure beiträge noch einwenig zu erweitern:

das gilt auch auf den wasserstrassen in österreich.

da steht zum beispiel in krummnußbaum an der donau in nö, ein schild, auf dem steht sinngemäß:

schwimmen nur unter der voraussetzung erlaubt, dass der schwimmer den schiffsverkehr nicht behindert.


wie weiter oben aber schon richtig geschrieben, ausweichen und aufpassen muß man als schiffer trotzdem.
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