kuriosität
um eure beiträge noch einwenig zu erweitern:
das gilt auch auf den wasserstrassen in österreich.
da steht zum beispiel in krummnußbaum an der donau in nö, ein schild, auf dem steht sinngemäß:
schwimmen nur unter der voraussetzung erlaubt, dass der schwimmer den schiffsverkehr nicht behindert.
wie weiter oben aber schon richtig geschrieben, ausweichen und aufpassen muß man als schiffer trotzdem.
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