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Zitat von nicesound
So,,, nachdem ich auf meine Frage der Gültigkeit von diesem kroatischen Patent nur ein ziemlich dumme Antwort bekommen habe, habe ich bei der WaSchPo NRW mal nachgefragt. Hier die Antwort:
Ausländische Lizenzen sind in der Regel für den Erwerber nutzlos, da sie nur in dem ausstellenden Land Gültigkeit besitzen. Dies setzt voraus, dass es sich um eine offizielle ausländische Lizenz handelt. Mitverkaufte 'Zweitwohnsitze' im Ausland können nur dann zu einer Gültigkeit der Lizenz führen, wenn der Inhaber mindestens an 186 Tagen im Jahr dort auch wirklich lebt.
Viel Spaß weiterhin mit diesem Papier
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ich nehme an das du mit dummer Antwort mich meinst.
So viel bekannt mitr bekannt ist ist die Maas ein Fluß
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Mal so nebenbei gefragt: Hat dieser Schein für einen "Deutschen", ausserhalb der kroatischen Staatsgrenze Gültigkeit ? Ich kenne einige auf der Maas mit solchen "Lappen" die nicht mal SB und BB kennen
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Was macht einer mit nem Küstenpatent auf der Maas außer er ist Kroate
Wenn du aber gemeint hast das er auf der Maas mit einem SBF Binnen
unterwegs und zusätzlich ein Kroatisches Küsten Patent hat dann ist meine Antwort aber auch nicht ganz so dumm.
Wenn er einen Deutschen SBF binnen hat dann lernt er, nehme ich an StB und BB im Kurs. Wenn du mir jetzt aber erklärst der kann das nicht unterscheiden nur weil er auch das HR Kaufpatent hat....
Welche Antwort erwartest du ???
Genau solche pauschal Aussagen sind es
Fürchte dich vor allen Kroaten die an Deutschlands küste rumfahren und in Rab das Patent gekauft haben
oder vor denen die überhaupt kein Patent brauchen
Nimm nicht alles so tierisch ernst
Nachdem ich so einen riesen Rückschlag nach hause tragen mußte bitte ich um ein paar streicheleineiten.
Ferdi hat es verstanden und knudelt mich ein wenig