Zitat:
Zitat von herbert
@Rotbart
So nun zu den Scheinen.
Die meisten Ösi sagen zum Österreichischen Binnen Patent für Wasserstraßen
Donaupatent und da ist das >10 m gemeint.
Da wir ja viel blöder sind als unsere Deutschen Nachbarn muß man um unsere Seen zu befahren noch einen Schein machen der aber nicht für die See gilt sondern nur für den See Bodensee na ja OK ist halt so.
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Herbert, so eine Ansage von Dir als Erfahrenen und Kundigen zu lesen, tut schon weh, weil inkorrekt.
O.k. möglicherweise braucht man für den Bodensee ein eigenes Patent, da will ich mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen, aber für die übrigen Seen wie Atter- und Traunsee sowie mit einem genehmigungsinnehabenden Boot auf den anderen Seen, die eine solche Genehmigung bedürfen, gilt ebenfalls das "Donaupatent". Heißt ja ganz offiziell im "Örtlichen Geltungsbereich": Wasserstraßen und sonstige Binnengewässer" Und der "sachliche Geltungbereich" umfasst: Fahrzeuge jeder Art, bis zu 12 Fahrgäste, bis zu 10 m.
Vielmehr ist richtig, dass es auch noch ein Schiffsführerpatent 10m Binnen gibt, welches zwar wiederum für die Binnengewässer (Seen und Flüsse) gilt, nicht aber auf den Wasserstrassen.
Von beiden gibt es zu beiden dann noch eine internationale Ausfertigung, wohingegen bei diesem nicht zwischen Wasserstrassen und sonstigen Binnengewässern unterschieden wird. Ergo darf man mit dem internationalen Binnenpatent im Ausland auch auf Wasserstrassen fahren, in Österreich aber nicht.