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Alt 08.09.2008, 20:52
Padmos Padmos ist offline
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Mängel - Beweislast

Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger Beitrag anzeigen
Hallo Nick,

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.

Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.

Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.



Gruß Erich
Stimmt auch nicht ganz, Erich.

Wenn die "Eigenschaft" Hypalon zugesichert wird, muß sich der Verkäufer daran festhalten lassen.
Basta.
...und im Prozeß IST das ein Riesenproblem.

Was den Mangel anbetrifft und die Reparatur durch die Fachfirma:
a) Muß der Käufer den Mangel zwar beweisen (also sein Vorhandensein bei Gefahrübergang).
b) Letztlich wird es aber darauf ankommen, ob es sich insoweit um normalen Verschleiß handelt oder eine Reparatur, die schlichtweg insuffizient war - und für das Gegenteil trägt der Verkäufer die Beweislast.
...und das ist im Prozeß ebenfalls ein ziemlicher Brocken - v.a. gemessen am Streitwert, denn hier wird es gegegebenenfalls auf ein Sachverständigengutachten ankommen, das die Kosten des Rechtsstreits mit ziemlicher Sicherheit übersteigt.

...nix für ungut.

Grüße
Flo alias Padmos
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