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Alt 08.09.2008, 21:40
Padmos Padmos ist offline
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Beweislastumkehr

Zitat:
Zitat von stebn Beitrag anzeigen
..wieso sollte ich böse sein???

...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!!

Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt.
Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung aber das warst du wohl nicht


noch etwas gefunden!!

...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!
Also ja und nein.

Ja - der im Fernsehen bin ich NICHT gewesen.

Nein - das mit der Beweilastumkehr stimmt zwar.
ABER: Die Beweislast des Käufers ist sozusagen "zweigeteilt" - zunächst muß der Käufer beweisen, DASS ein Mangel vorhanden ist.

Bei der Frage, ob dieser bei ÜBERGABE bereits vorhanden WAR, gibt es durchaus Beweislasterleichterungen.
Denn wenn es dem Käufer gelingt, zu beweisen, dass der Mangel konstruktions- oder wie hier: reparaturbedingt - (wieder) aufgetreten ist (sein könnte, wir wissen es ja nicht im konkreten Fall) und durch bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht vermieden werden konnte, wird die Schlußfolgerung , dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war,
zulässig sein...

...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist - besonders dann, wenn, wie hier, die Sache bereits gebraucht wurde (und zwar auch vom Käufer, wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt ).

....usw. usw. usw. usw.....

...Grüße vom Flo...
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