Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger
Erst muss mal behandelt werden - und das wird schwer - ob der "Beklagte" wissen konnte, dass es sich um Hypalon gehandelt hat.
Gruß Erich
|
Erich, der Beklagte muss es nicht wissen! Er hat die Eigenschaft "Hypalon" zugesichert und das war's! Irrtum, Unwissenheit etc. hilft da nichts. Ich habe diese Erfahrung leidvoll selber machen müssen. Der Richter hat's mir gut und teuer erklärt.