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Alt 09.09.2008, 23:57
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
Auf- und Abbauer
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Zitat von Padmos Beitrag anzeigen
...ja, ja. Der gute Harald...was der so alles weiß...

...blöd nur, dass die Klage schon eingereicht ist.

Man könnte, ich schreibe ausdrücklich "könnte", auch hinterfragen, inwieweit die Kosten bei Deinem Vorschlag vielleicht auch mehr werden...

....was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird....
--------

...Harald sei mir bitte nicht böse, aber sooo einfach, wie Du es darstellst ist es ganz und gar nicht.

Grüße
Flo
Hallo Flo,

da kommt ja wohl von berufener Seite ein Einspruch. Ich hatte zwar nicht vor etwas einfach darzustellen sondern mein Rat ging dahin, Rechtsanwaltskosten niedrig zu halten.
Nach meinen schlichten Vorstellungen muß er bisher im schlimmsten Fall, was eher unwahrscheinlich ist, 780 Euro zurückzahlen plus Rechtsanwaltskosten des Klägeranwalts plus der Gerichtsgebühren, die dürften nicht allzuhoch sein.
O.K., das war, wie Du schreibst, ein schlechter Rat. Vielleicht kannst Du die Sache ja noch etwas näher erklären. Mit Deiner Erfahrung kannst Du ja die Erfolgsaussichten bestimmt einigermaßen abschätzen. Was wird eine rechtsanwaltliche Vertretung, eventuell mit Gutachter, am Ende an Plus bringen? Fände ich interessant zu wissen, als Beklagter sowieso.


Grüße

Harald
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