Thema: Msvö fb1
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Alt 17.09.2008, 08:09
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Berny Berny ist offline
Berny
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Also rein von der Zahl her dürfte es sich um das Urteil des Schweizer Institut für Rechtsvergleichung handeln.

Also ein alter Hut.
Das Urteil ist OK, die Gültigkeit der vom VKSÖ ausgestellten Patente ebenfalls.

Leider geht daraus nicht hervor, wie weit diese in Kroatien gelten (gleiche Problematik wie die FB-Patente des MSVÖ).

Ebenso betrifft dieses Urteil ja nicht die deutschen Scheine, oder?

Zitat:
Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!!
Nein, sicherlich nicht, es stellt keiner das Urteil in Frage, aber es wurde über dieses Thema schon sehr ausgiebig diskutiert, alle möglichen Seiten betrachtet und daher kommen gewisse Erkenntnisse zu diesem Urteil. Du solltest einfach mehr in diesem Forum lesen dann wüßtest du auch mehr, was dir bei deinem Geschäft sicherlich helfen würde !

PS.: der Thread im Yachtrevue-Forum ist aus dem Jahre 2006, außerdem stimmen da einige Dinge nicht, die da so berichtet wurden, ist aber auch schon Schnee von gestern...

Und noch etwas zum Schluss: Es wird immer wieder einiges über die Gültigkeit diverser Patente behauptet, jedoch gabs bis dato (fast) keine schriftlichen Belege über diese Behauptungen.
Dies gilt auch für deine Behauptungen, einfach irgendwas verkünden ist eine Sache, dies zu belegen eine andere.

Wir warten auf solche Belege, dies würde allen weiterhelfen, also nur her damit!

Beispiel: in der Kroatienverordnung wird davon gesprochen, dass Patente anerkannt werden, die im Heimatstaat für das Führen des Schiffes notwendig sind.
Dies läßt den Schluss zu, dass in Kroatien ein Binnenpatent ausreichen würde. Es gibt aber auch Ansichten, wonach dieses Binnenpatent in Küstengewässern nicht gilt, weil es kein Küstenschein ist. Aber genau diesen Unterschied kann man nirgendwo lesen, er ist nirgendwo beschrieben usw usw usw.
Ergo gibt es keinen Hinweis, dass ein österreichisches Binnenpatent (welches ja zum Führen des Schiffes in Österreich notwendig ist) in Kroatien nicht gilt.
Genauso ist es für den deutschen SBF-Schein (Frage des Wohnortes, und gilt dieser in Österreich), oder den MSVÖ-Patenten (diese sind zwar amtlichen Patenten gleichzusetzen, aber es gibt keine Bi-Laterale Vereinbarung über die Anerkennung) usw usw usw.

Also nur her mit Urteilen, Gesetzen, Überinkommen usw usw usw, wir würden uns freuen.

Geändert von Berny (17.09.2008 um 08:15 Uhr)
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