Thema: Msvö fb1
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #80  
Alt 17.09.2008, 09:36
scip scip ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 31.07.2005
Beiträge: 10
abgegebene "Danke": 0


Gültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger

In den Verfahren ging es um den Punkt, ob der Amtl. Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger gilt oder nicht!

Das gesamte Urteil des Gerichtes zu veröffentlichen würde jeden Rahmen sprengen . Es liegt auch nicht in elektronischer sonder nur in gedruckter Form vor. ( Somit Bildschirm Copy oder dergleichen nicht möglich.) Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form.

Über Rechtsanwalt bezw. Im Internet müssen alle Gerichtsurteile unter Angabe der Aktenzahl eingesehen werden können. Ein Anwalt könnte hier bestimmt entsprechende Hinweise geben. Ich bin überzeugt dass ein Anruf bei einem Rechtsanwalt Zielführend ist und entsprechende Tipps geben kann!!!

Das Urteil betrifft Österreichische Staatsbürger und den Sportbootführerschein See. Und kein anderes Patent. Diese Urteil war für nachfolgende erstmalig in der Österreich und dient damit auch für ähnliche Gerichtsverfahren als Muster.

Die beklagte Partei war der MSVÖ.

Das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung war in diesem Verfahren lediglich Sachverständiger und kein Richter! Somit ist nachvollziehbar, das für ähnlich gelagerte Fälle der jeweilige Richter auf ein vorhandenes Gutachten zurückgreift .
.

Ich bin sehr selten in diesem Forum , einfach weil meine Zeit dies nicht erlaubt. Geschrieben habe ich nur auf eine Aussage das der Amtl. SBS für Österr. Staatsbürger nicht gelten soll und meine Erkenntnis dies widerlegt! Tipp: Es gibt gar nicht so wenig Seegerichtsverfahren , wenn auch nicht in Österreich. Nehmen SIE einmal als Zuseher Teil , viele sind öffentlich.
In den meisten Fällen werden Sie sehen, das durch Fehlverhalten eine Havarie verursacht wurde. Somit ist Primär Seemännisches Verhalten , Wissen und nicht bestimmte Patente ausschlaggebend.

Sollte jemand Fragen bezügl. Patente , Zulassung oder dergl. haben ist ein Anruf an eine der 9 Landesregierungen Abt. Verkehr in Österreich bezw. In Deutschland das Deutsche Verkehrsministerium oder auch die Wasser und Schifffahrtsämter in ihrem Landkreis Zielführender und vor allem sicherer!

scip
Mit Zitat antworten