Thema: Msvö fb1
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Alt 17.09.2008, 10:59
goeberl
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scip, du drückst dich ziemlich hartnäckig vor aussagekräftigen informationen. dass der sbf see für österreichter gilt, bestreitet ja keiner. nur muss der betreffende österreicher halt seinen hauptwohnsitz in deutschland haben. dann gilt der sbf see für ihn weltweit, überall und immer (solange er in deutschland hauptgemeldet ist).
du brauchst nicht die ganzen 30 seiten kurzfassen, sag uns einfach, ob der österreicher, in dem es in dem verfahren ging, in österreich hauptgemeldet war oder wenn nicht, wo sonst.
lg martin
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