Thema: Msvö fb1
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Alt 17.09.2008, 17:57
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herbert herbert ist offline
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Boot Infos

Schein

Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal welches Patent ich besitze, wenn ich das mit der versicherung schriftlich geklärt.
selbst auf die gefahr das ich bis zur festsellung der Ösi scheinregelung bei den behörden fest sitzen kann, ändert das nix.
soweit meine infos stimmen ist kroatien das einzige mittelmeerland das ein patent zwingend vorschreibt und das muß ein Küstenpatent und amtlich sein.
svö-msvö mit IC sind das.
sonst gilt überall, der im heimatland vorgeschriebenen schein ......
siehe minsterium.

für Deutschland
Zitat:
"§ 1 Fahrerlaubnis

Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen

...

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist

Schade das sich das Thema MSVÖ FB1 so weit entfernt hat.
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Gruß
Herbert
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