Thema: Msvö fb1
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  #94  
Alt 17.09.2008, 23:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal
für Deutschland
.............................................
Hi Herbert
leider gilt - wie Du zitierst_
Zitat:
in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist
und das ist es eben nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Daher nochmals (auch an Berny) lamentiert nicht sondern wendet Euch an das eigene Ministerium - wo bleibt denn die Petition ?????

Nur die Ö-Regierung kann hier wirklich Klarheit per Gesetz und Vertrag (EU/bilateral) schaffen.

UND DAS FEHLT EUCH IN Ö
also redet mit eurem Abgeordneten oder was weis ich, oder macht eine E-Mail Demo an das Ministerium
ABER
bitte fallt nicht wieder auf blanken Klamauk rein
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