Zitat:
Zitat von herbert
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal
für Deutschland
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Hi Herbert
leider gilt - wie Du zitierst_
Zitat:
in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist
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und das ist es eben nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Daher nochmals (auch an Berny) lamentiert nicht sondern wendet Euch an das eigene Ministerium - wo bleibt denn die Petition ?????
Nur die Ö-Regierung kann hier wirklich Klarheit per Gesetz und Vertrag (EU/bilateral) schaffen.
UND DAS FEHLT EUCH IN Ö
also redet mit eurem Abgeordneten oder was weis ich, oder macht eine E-Mail Demo an das Ministerium
ABER
bitte fallt nicht wieder auf blanken Klamauk rein