Thema: Msvö fb1
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Alt 19.09.2008, 11:02
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herbert herbert ist offline
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Boot Infos

Schein

@hansi
Zitat:
was ich nicht verstehe ist warum hat uns der Prüfer (D Kaptain) nicht darauf aufmerksam gemacht,dass der Schein nur gültig ist wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe
Nicht der Prüfer sondern der Kursleiter wäre dafür zuständig wenn überhaupt.

Du hast doch sicher die endlosen Beiträge über das HR Patent gelesen.
Da wurde doch immer wieder geschrieben das es nur in Kroatien gültig ist.
Warum sollte es bei einem Deutschen Patent anders sein, nur weil es ein Deutsches ist? am besten du fragst beim MSVÖ nach
Nach gängiger Meinung gilt der SBF See für dich in Italien nicht. Verhält sich genauso wie es über das HR Patent geschrieben wurde.
Nun gehörst du auch zum Club die ein falsches Patent haben
.
..

ABER
wie ich schon geschrieben habe mach dir keine Sorgen, den auch für dich gilt das dir die Österreicher kein Patent vorschreiben (können)
Die Staaten in denen wir meistens Boot fahren sehen das sowieso anders als unsere Verbandsheinis (einige ausgenommen) wie Karl Otto auch in einigen Beiträgen schrieb das man auch mit dem HR Patent in Italien kein Problem hat und selbst verständlich auch nicht mit dem SBF See.
Wenn dein Schein im Versicherungsvertag steht ist es auch von dieser Seite OK

Klar steht auf den Touristeninfos des jeweiligen Landes bei den Bootsscheinen: es gelten die Bestimmungen des Heimatlandes no na net.

Aus den Rückmeldungen unserer Kunden die Weltweit mit dem HR Patent unterwegs sind wissen wir das sie nirgends trotz Anhaltung ein Problem hatten. Ich denke Edwin von Sailornet kann das auch bestätigen.
Italien: Vielleicht kennst den User "Felix" ist Österreicher mit 2. Wohnsitz bei Venedig, er hat den SBF See

Ich schreib aus bestimmte Gründen nach gängiger Meinung
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Gruß
Herbert
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