Zitat:
Zitat von jogol
Weiß da jemand Bescheid ob das möglich wäre?????
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Hallo Jürgen,
mit Sicherheit! Solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Keine Ahnung wie die in HR aussieht, aber mit 2-3 Jahren würde ich schon rechnen.
Wenn Du genügend Knöllchen zusammen hast rentiert sich vielleicht ein Kennzeichenwechsel?