Zitat:
Zitat von luigi_k2001
Schön guten abend
nochmal kurz dazu. Ich habe nicht vor bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu fahren. SBF - Binnen, bin ich gerade dabei. am 26.10.2008 ist Prüfung.
Die Frage ist, bauche ich bei guter Sicht am Tage eine Beleuchtung zum vorzeigen, weil, die Sicht könnte sich ja verschlechtern.
Als Beleuchtungsminimum sagt der Gesetzgeber.
eine Zweifarbenlaterne und ein weißes Rundumlicht 1 mtr höher als die Seitenlichter.
gruß
Axel
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Hallo Axel,
nein, die brauchst du nicht zum Vorzeigen mithaben.
Wie du bereits schriebst, fährst du ja nicht bei Nacht oder unsichtigem Wetter.
Aber im Binnenbereich wird so plötzlich kein unsichtiges Wetter aufkommen.
Denn: du fährst ja sicherlich ohnehin nicht bei Sauwetter herum (oder bist du einer der Härtesten ?).
Und: du weist ja anhand der vor der Bootsfahrt eingeholten Wetternachrichten
, ob mit Unwettern oder Nebel o.ä. zu rechnen ist.
Wenn damit zu rechnen ist, dann kannst du halt nicht fahren, wenn du keine BSH-zugelassenen Lämpchen in vorgeschriebener Weise montiert hast.
Wenn nicht, kannst halt fahren.
Als ich mein Boot das erste Mal überhaupt ins Wasser gelassen hatte (am Mittellandkanal), "überfiel" mich noch beim Slippen die Wapo. Nach der Kontrolle (war ja alles bestens
) habe ich die als frischgebackener Neuling (damals war ich noch nicht im Forum, so dass mir die Fragemöglichkeit fehlte) gefragt, ob ich denn die Lichter
dabei haben müsste.
Und sie sagten:
Nein !!!! Nur wenn unsichtiges Wetter kommt oder der Sonnenuntergang bricht plötzlich herein, dann dürfe ich halt nicht weiterfahren.
Somit dürfte deine Frage nunmehr erschöpfend beantwortet worden sein.