Zitat:
Zitat von Alf2T
erstmals Danke für Eure/Deine Hilfe und die Hinweise auf die rechtliche Situation!
habe mich so gut als möglich schlau gemacht!
Ist offensichtlich wirklich ein "heisses Thema", viel heisser, als ich es ursprünglich gesehen hätte.
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Hi
hier (Dein Link) geht es um den BINNENFUNK , nicht um den Seefunk (=Küste HR), Seefunk kann Ö ja nicht regeln, mangels Küste.
Spannend wäre also die Frage, kann ich in HR (Küste) auf ein in Ö zugelassenes Boot eine HR zugelasene Küsten(See)funkstation installieren und kann das eine Handgurke sein ????
Das beantwortet aber nicht die Ö-Regierung sondern die in HR !!!!
Mit dem HR schein darfst Du in Ö sicher NICHT funken, daraus folgt die Frage : was ist beim Grenzübertritt
==> HR anschreiben