Zitat:
Zitat von herbert
Ich würde mit dem HR Patent in I fahren
Es genügt, wenn man sich vom Bundesministerium eine Rechtslagebescheinigung ausstellen lässt, wonach für Österreicher ein Schiffsführerpatent nicht zwingend vorgeschrieben haben.
Herbert
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Erklär mal näher? wie funktioniert das? und das wird dann tatsächlich anerkannt? :glotz:
ich hab schon so viele meinungen und aussagen auch von behördlichen mitarbeitern gehört.....also die rechtslage scheint keinem so wirklich klar zu sein!!
grüße gzwerg