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Alt 10.05.2004, 18:30
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Gummizwerg Gummizwerg ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert
Ich würde mit dem HR Patent in I fahren

Es genügt, wenn man sich vom Bundesministerium eine Rechtslagebescheinigung ausstellen lässt, wonach für Österreicher ein Schiffsführerpatent nicht zwingend vorgeschrieben haben.

Herbert
Erklär mal näher? wie funktioniert das? und das wird dann tatsächlich anerkannt? :glotz:

ich hab schon so viele meinungen und aussagen auch von behördlichen mitarbeitern gehört.....also die rechtslage scheint keinem so wirklich klar zu sein!!

grüße gzwerg
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