Hallo,
die wollen definitiv keinen Binnenschein.
Zitat:
Für Staatsangehörige der Republik Österreich gelten Bestätigungen für die Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 2), für die nahe Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 3) und die Schifffahrt auf dem offenen Meer (Schifffahrtsgebiet 4).
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Die Schwierigkeiten vor 2-3 Jahren mit dem Binnenschein, der ja frueher anerkannt wurde, sind eh mehrfach beschrieben in allen einschlägigen Foren.
Rotti, zu dem Schreiben:
Zitat:
Hier das Patent welches ich meine im Anhang.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft Republic of Austria
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Da steht frei uebersetzt
Internationales Zertifikat für Lenker eines Freizeitbootes Republik Österreich.
Kein Wort von Binnen oder See.
Zwar mag ein gutgelaunter Hafenkapitaen kein Patent verlangen, wenns die Cops tun, dann ist das fast noch schlimmer...
cu
martin