OK, ich gebe auf
Hab gerade beim verkehrsministerium gesehen, dass Inhaber der Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in kuestennahen Gewaessern fahren duerfen.
Unter anderem HR hat 2001 die Anwendung der ECE-Resolution Nr. 13 gemeldet. Womit Rotti und Ferdi aus dem Schneider sind :)
Das Problem vom martin war ja scheinbar, dass sein vater ein "normales" Binnenpatent hatte.
Hmm, bleibt die Frage, wie weit darf man damit rausfahren?
Und was genau muss man nun in Italien haben?
cu
martin