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Alt 20.11.2008, 12:59
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el greco el greco ist offline
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Zitat von Andyfabi Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,

stimmt das wirklich? Hab ich noch nie gehört das dies zulässig wäre. Woher weißt Du das?

Ja, das ist so. Ich weiß das, weil es in meinem Kennzeichenausweis genau so steht, wie in der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" (KIFzKV-BinSch) festgelegt. Schaust Du hier:

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In § 2 Absatz 3 heißt es:
"Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeuges anbringen."
Die Anbringung am Heckspiegel ist also durch das "oder" eine Alternative Anbringungsmöglichkeit.
Gruß Jürgen
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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