Also, wenn ich mich nicht verlesen habe, kommt Hermann aus Österreich und wird das Boot auch bei uns anmelden?
Da gibt's doch etwas andere Bestimmungen bzgl. Kennzeichnung:
Amtliches Kennzeichen
Mit der Zulassung wird jedem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugewiesen. Dieses Kennzeichen ist dauerhaft und ohne Verzierungen in weißer Schrift auf dunklem Grund oder in schwarzer Schrift auf hellem Grund an beiden Seiten des Fahrzeugs entweder an der Bordwand oder an den Aufbauten und zusätzlich so, dass es von hinten sichtbar ist, anzubringen.
Die Schrifthöhe muss mindestens 150 mm betragen, die Schriftstärke mindestens 20 mm.
Das Kennzeichen ist in gut lesbarem Zustand zu erhalten
Sieht bei einem Kleinfahrzeug kurios aus, zusätzlich ist beim Befahren von Wasserstrassen auch eine Kennzeichnung an Deck erforderlich, der gute Herr in Tulln konnte mir aber nicht sagen, wo ich auf meinem Schlauchi diese anbringen sollte...
__________________
Peter
|