Zitat:
Zitat von HaraldGesser
§ 2 Kennzeichnungspflicht
... Der Schiffsführer
hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.
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Na ja, so wirklich gut ist die Kennzeichnung bei mir am Spiegel auch nicht zu sehen - meint zumindest die Waschpo
Zweimal haben mich die Jungs auf dem Rhein schon beigewunken aber dann doch ihr o.k. gegeben.
Ich habe nur eine freundliche ! Ermahnung erhalten, dass ich doch bitte mit Radarreflektor fahren soll.