Für Österreich ist eine solche "Nummerierung" volkommen ungesetzlich.
Mindestens zwei Nummern, jeweils steuer- und backbords im vorderen Bootsteil sind anzubringen (dunkel auf hell oder umgekehrt) Auf der Donau ist darüber hinaus auch eine Nummer anzubringen, die von oben (Schleusenwarte) sichbar ist. Steht in jeder Zulassung so.
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Herzlichen Gruss aus Wien - Peter
ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes
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