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Alt 28.12.2008, 21:51
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Wolfgang,

kann Reini nur bestätigen, denn genau das wollen die Kroaten ja vermeiden mit der sogenannten Fremdcharter Formel.

Aus meiner Sicht ist das eher nur unter Vater x Sohn möglich mit notariell beglaubigter und konsularisch bestätigter Verwandschafts-Vollmacht.

Aber in HR gibt es viele Möglichkeiten für die Auslegung von gesetzlichen Vorschriften, daher bitte äußerst vorsichtig sein, es ist halt der Balkan ...