Hallo Wolfgang,
kann Reini nur bestätigen, denn genau das wollen die Kroaten ja vermeiden mit der sogenannten Fremdcharter Formel.
Aus meiner Sicht ist das eher nur unter Vater x Sohn möglich mit notariell beglaubigter und konsularisch bestätigter Verwandschafts-Vollmacht.
Aber in HR gibt es viele Möglichkeiten für die Auslegung von gesetzlichen Vorschriften, daher bitte äußerst vorsichtig sein, es ist halt der Balkan ...