Zitat:
Zitat von rotbart
Matthias
so einfach geht das leider nicht !
Du musst das Gerät ja anmelden und in dem Land indem Du es anmeldest (Ö) auch den Funkschein machen.
UND
Das Gerät sollte die modernen Funktionen und eine Kennung haben, damit Du im Falle eines Falles wirklich Hilfe bekommst. Ich schreibe mir seit einem Jahr die Finger wund um Euch allen zu erklären - nur ein offizielles Funkgerät mit Zulassung und Funker ( Funkprüfung) ist ein echtes Hilfsmittel im Notfall.
Ich wünsche Dir, das dieser Notfall bei Dir NIE eintritt, aber wenn dann solltest Du ein richtiges Funkgerät an Bord haben.
Zum Steak bestellen an der nächsten Konoba - da langt Dein Handy.
Sorry - aber das musste sein.
und wie gesagt immer ein Handbreit Wasser unter dem Kiel
Roland
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Hi Roland !
Ich weis schon was du meinst und ich verstehe dich auch. ABer ich will das Fixgerät hauptsächlich zum abhören des Wetterberichtes verwenden. Wobei ich ja ohne weiters auch in HR funken darf, da ich ja beim Küstenpatent die Funklizenz auch mit dabei habe. Ob es 2009 noch legal ist in HR ohne DSC zu funken will ich gerade herausfinden. In A oder D hab ich das Gerät sowieso nicht an Bord und in Betrieb .
LG
Mathias