@ Torsten
Danke für den Link zum TÜV. Wenn ich das aber richtig verstehe sind nicht unbedingt "Begrenzungsleuchten" seitlich am Trailer pflicht, sondern es genügt wohl diese mit reflektierenden Streifen kenntlich zu machen.
Zitat aus dem TÜV Link:
Vom Gebotenen zum Zulässigen: Zwei Spurhalteleuchten,
die weißes Licht nach vorne abstrahlen, dürfen zusätzlich
am hinteren Ende der Anhänger-Längsseiten
montiert werden. Bei Anhängern über sechs Meter
Länge ist auch eine ergänzende Markierung ihres Umrisses
mit reflektierenden Streifen in Weiß oder Gelb erlaubt
("Konturmarkierung"). Dann sind die Vorgaben des
StVZO-Paragraphen 53, Absatz 10, und der ECE-Regelung
Nr. 104 zu beachten.
Manchmal frage ich mich sind wir durch die EU denn nun näher zusammen
gerückt oder nicht