28.01.2009, 16:07
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Zitat:
Zitat von uli_hd
Hallo Anton,
soviel mir bekannt ist in D = 18m.
Gruß Uli
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Sorry
laut STZVO bei 12m
Zitat:
(3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:
bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Sattelanhänger - ... 12,00 m,
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