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Alt 28.01.2009, 16:07
rotbart
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Zitat:
Zitat von uli_hd Beitrag anzeigen
Hallo Anton,

soviel mir bekannt ist in D = 18m.

Gruß Uli
Sorry
laut STZVO bei 12m
Zitat:
(3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:

bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Sattelanhänger - ... 12,00 m,
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