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Alt 29.01.2009, 08:39
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uli_hd uli_hd ist offline
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Roland, hast du nicht auch einmal den Spruch verwendet:
"wer lesen kann ist klar im Vorteil"?

In dem von dir angeführten Auszug aus der STVZO geht's doch eigentlich klar hervor.

Siehe (4) 3

bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern) - ausgenommen Züge nach Nummer 4 - ................................ 18,00 m,

Aber ich weiß, man kann auch mal was überlesen und für die meisten Vorschriften in D gibt's ja auch noch die Erläuterungen dazu, die dann ungefähr das doppelte an Beschrieb ausmachen, wie die eigentlichen Vorschriften.

Gruß Uli
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