Roland, hast du nicht auch einmal den Spruch verwendet:
"wer lesen kann ist klar im Vorteil"?
In dem von dir angeführten Auszug aus der STVZO geht's doch eigentlich klar hervor.
Siehe (4) 3
bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern) - ausgenommen Züge nach Nummer 4 - ................................ 18,00 m,
Aber ich weiß, man kann auch mal was überlesen und für die meisten Vorschriften in D gibt's ja auch noch die Erläuterungen dazu, die dann ungefähr das doppelte an Beschrieb ausmachen, wie die eigentlichen Vorschriften.
Gruß Uli
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