Einzelnen Beitrag anzeigen
  #44  
Alt 04.02.2009, 10:52
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Das habe ich übrigens auch in dem Link von Mathias gefunden
2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Anerkennung ausländischer Zeugnisse

2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.

Quelle :
Um Links zu sehen, bitte registrieren
nur zur Info -
die anerkannten Zeugnisse müssen aber in ein österr. Funkzeugnis umgeschrieben werden. Das ausländische allein genügt nicht.
Mit Zitat antworten