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Alt 16.02.2009, 11:44
hobbycaptain
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laut PRO2009 gilt eine eidesstattl. Erklärung und auf Verlangen muss ein Nachweis in Form eines Logbuches oder ähnlichem vorgelegt werden.

Cool find ich, dass sich Inhaber des Binnenpatents die praktische Prüfung überhaupt ersparen, wobei, die sollte eigentlich das kleinste problem dabei sein.
Wobei ich das im PDF nirgends gefunden habe, dass die prakt. Binnenprüfung angerechnet wird .

Zitat:
Zitat von MSVÖ
Voraussetzungen:

* Mindestalter 16 Jahre
* Erfahrungsnachweis 50 Seemeilen, davon 1 Nachtansteuerung
* Ablegung einer schriftlichen Theorieprüfung (30 Fragen) mit einer einfachen Kartenarbeit (max. 10 Fragen)
* Ablegung einer Praxisprüfung: sie kann auch auf einem Binnengewässer erfolgenInhabern eines Binnenpatentes wird die Praxisprüfung angerechnet und daher erlassen

Berechtigungen:

* Fahren mit Motorbooten bis 8 m Länge
* Keine Beschränkung der Motorleistung
* Fahrten in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln
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