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Alt 05.03.2009, 20:22
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geri geri ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen

@Geri: Naja, diese Antwort von Yachtpool ist eingentlich nur ein Zitat aus der HR-Verordnung, aber auch keine dezitierte Antwort auf das Problem.
Ich weiß aber aus Gesprächen mit Hr Schöchl, dass eigentlich alle Patente, die eine Ausbildung für Meeresgewässer beinhalten, anerkannt werden, also HR-Patent, FB2 usw des MSVÖ, und auch der jamals neu dazugekommene FB1 der Yachtschule Koller. Das Binnenpatent als solches ist nicht in der Liste.
hi Berny

Meine Rede

hast du nur ein Binnenpatent und du hast keinen Versicherungsfall -Glück gehabt.

Doch ein Versicherungsfall - selber zahlen - Pech gehabt und selber Schuld.

Aus ureigenstem Eigennutz und Selbstschutz ist es dringend notwendig eines der auch von Dir genannten Patente zu besitzen.

gruß Geri
__________________
wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer

Geändert von geri (05.03.2009 um 20:27 Uhr) Grund: Farbe fehlt
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