Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Geri: Naja, diese Antwort von Yachtpool ist eingentlich nur ein Zitat aus der HR-Verordnung, aber auch keine dezitierte Antwort auf das Problem.
Ich weiß aber aus Gesprächen mit Hr Schöchl, dass eigentlich alle Patente, die eine Ausbildung für Meeresgewässer beinhalten, anerkannt werden, also HR-Patent, FB2 usw des MSVÖ, und auch der jamals neu dazugekommene FB1 der Yachtschule Koller. Das Binnenpatent als solches ist nicht in der Liste.
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hi Berny
Meine Rede
hast du nur ein Binnenpatent und du hast keinen Versicherungsfall -Glück gehabt.
Doch ein Versicherungsfall - selber zahlen - Pech gehabt und selber Schuld.
Aus ureigenstem Eigennutz und Selbstschutz ist es dringend notwendig eines der auch von Dir genannten Patente zu besitzen.
gruß Geri