Wie bereits geschrieben:
Ich war bei einem Yamaha-Vertrags Händler (weil ich selbst gerade einen 40er suche), und dieser hätte mir einen nagelneuen 2Takter besorgt (wie auch immer).
Auskunft beim WSA lt. dem Händler: wer einem Motor hat (woher auch immer) bekommt diesen auch in die Papiere eingetragen. Die gesetzliche Regelung beschreibt, so mein Händler, den Handel und die "in den Verkehr bringung". Jedoch nicht die Zulassung. Daher würde es die WSAs wohl nicht interessieren ?!?
Vielleicht kann sich "unser" Rechtsanwalt (Klaus) mal schlau lesen.....
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen
Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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