Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!
Ergibt sich aus der 10. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung, siehe hier:
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und da steht eben, dass § 9 Satz 1 der Seeschiffahrtsstrassenordnung nicht für Sportboote gilt. In der SeeSchiffO stand, dass die Positionslampen baumustergeprüft sein müssen:
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Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen:
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Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben...
Klaus