Die sinngemäße Antwort des MSVÖ:
Zitat:
Die Oberste Schifffahrtsbehörde hat dies so festgelegt.
Der MSVÖ akkzeptiert aber in der Praxis auch Kopien ohne Beglaubigungen, lediglich im Zweifelsfalle wird diese nachträglich verlangt.
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Dies ja auch deshalb, weil ja die Identität eigentlich schon bei der Prüfung festgestellt wurde
Die Mail habe ich hier, wird aber von mir nicht veröffentlicht.