Zitat:
Zitat von Jörg K.
Wo ist es denn begründet, dass man es so nicht macht.
Habe hinten links von Werk aus einen Lichtmast und sonst keinerlei Möglichkeiten.
(z.T. in Holland: oben die Niederländische dann S-R-G und dann die Orange)
Wo soll ich denn sonst die Flaggen unterbringen??
Ist es nicht besser alle als garkeine, oder eine zuwenig.
Man weiß ja garnicht mehr was richtig und was falsch ist.
Habe auch bevor ich die Flaggen dran gemacht habe über all gelesen. Jeder meint was anderes .
Mal schauen was hier raus kommt
Gruß Jörg
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Ganz Einfach: im Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe. Unter §6 u. §8 Abs. 2 besteht das Verbot andere Nationalflaggen zu führen. Dies wird nur im Kriegsfall für aufgebrachte Schiffe verwendet.
ABER: ich habe auch noch nie einen Fall gehört, dass es unter Strafe gestellt wurde, geschweige denn, dass es die Obrigkeit des jeweiligen Landes überhaupt weiss, wie Flaggen korrekt geführt werden. Der Wassersportler ist halt höflich und möchte seine Gastlandflagge gerne führen und tut es dann halt übereinander.
Da die Gastlandflagge NUR eine Höflichkeit ist, kannst Du sie getrost weglassen wenn Du kein Platz dafür hast. Ich z.B. führe sie auch und da sieht es auch fast aus wie übereinander, nur dass ich die Befestigungen getrennt von einander habe.
Tipetan-Flaggen.jpg
P.S. an Backbord werden offiziell nur Verbandsstander und Clubwimpel geführt, Gastlandflaggen an Steuerbord