Zitat:
Zitat von Aia
kapier ich jetzt was nicht??
Bei der Erstzulassung wird Boot, Motor und Mindestausrüstung vorgeführt, dann bekommt man einen Zettel (Bodenseezulassung), dort stehen die Daten des Eigners, des Bootes und des Motors. Entspricht der Motor der BSO2 muss diese Zullasung alle 3 Jahre erneuert werden, entspricht der Motor nur der BSO1 muss zusätzlich jedes Jahr eine Wartung (Wartungsprotokoll) durchgeführt werden
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Hallo Roland,
bei der Erstzulassung braucht man den Motor nicht vor zuführen man muß nur die Mindestausrüstung vorliegen haben und die CE für den Motor das reicht. Dann bekommt man die Zulassung Kostenpunkt liegt hierbei 180,-€ (einmalig bei Neuzulassungen).