Fürs Chartern ist die Gültigkeit von FB2 bis FB4 schon offiziell, FB1 wird nachgereicht. (Den Thread gabs hier schon mal...)
Interessant ist dabei aber auch, dass es bei dieser Erklärung nur um das
Chartern von Booten ging, nicht aber um das Patent des Bootseigentümer selber, was jetzt wieder allerlei Spekulationen über die Gültigkeit von Ö-Binnenpatenten aufkommen läßt
Da das Ganze jetzt überhaupt seit heuer zum ersten mal eine offizielle Schiene betreten hat (bei der Prüfung ist auch ein Beamter der Landesregierung dabei!), denke ich, dass das ganze sich immer mehr zu einem offiziellen österreichischen Patent entwickeln wird. (naja, kann es das überhaupt
)
Wie gesagt, es geht trotzdem in erster Linie um die Versicherung, das andere ist (meiner Meinung nach) immer noch Grauzone.