Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 30.07.2009, 03:06
Suzlj80 Suzlj80 ist offline
registrierter Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 04.09.2003
Beiträge: 7
abgegebene "Danke": 0


Hallo
Habe mich die letzte Zeit aus einem anderen Grund über die Gültigkeit von Bootscheineninteressiert und bin auf folgenden Artikel bei Wikipedia gestoßen:

Um Links zu sehen, bitte registrieren)

besonders intersssant war folgendes Stelle:

Es gibt keine EU-Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften zu notwendigen Führerscheinen auf Sportbooten. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Staaten. In der Regel erkennen die Staaten die amtlich anerkannten Jachtführerscheine zum Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet. In der Vergangenheit wurden die österreichischen Befähigungsausweise nicht immer als gleichwertig zu lokalen, verpflichteten Führerscheinen anerkannt. Die Vereinten Nationen haben in der Resolution No. 40[4] das Internationale Zertifikat definiert und dessen Anerkennung empfohlen.

Was bedeutet das nun?

Wird über die Gültigkeit meines Befähigungsnachweises gewürfelt ?

Sind die Befähigungsnachweises für die Katz (nur rechtlich gesehen)da man ja scheinbar immer nur die Führerscheine benötigt, die im Heimatland vorgesehen sind ?

Bin verwirrt !

Gruß Mario
Mit Zitat antworten