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Alt 04.08.2009, 16:35
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Lieber Gordan,

Du bist neu hier als Bootsbesitzer und einfach zu gutgläubig.

Wie willst Du denn Deine Haftversicherung erledigen ohne Bootszulassung?

Außerdem hast Du mit einem nicht beglaubigten und übersetzten KV im Ausland überhaupt garkein gültiges Dokument. Und was willst Du in HR denn für Bootspapiere vorlegen die Dein Eigentum ausweisen. Was ist wenn das Boot geklaut wird oder gar wegen Übertretung von Vorschriften oder Unfall beschlagnahmt wird?

Zu den Dukumenten, die in Deinem HR Hafenamt zur Erlangung einer einjährigen Küsten-Fahrgenehmigung vorgelegt werden müssen, gehören

- Personalausweis oder Paß
- einheimische Bootszulassung
- Motor Haftversicherung (ich glaube ab 15 PS)
- Bootsführerschein Küste (Patente) österr. FB1 oder FB2, oder einfacher HR Küste,
- mitfahrende Personenliste (ev. mit Ausweisnummer), max. bis zu einer bestimmten Zahl je nach Bootsgröße.

Die Gebühr fällt an je nach Bootsgröße und Motorisierung, aber dieses Zulassungs-Procedere in HR kannst Du hier im FORUM über Suchen nachlesen.
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